Qualität: was eine gute Umzugsfirma ausmacht

Hier steht, welche Standards eine ideale Umzugsfirma erfüllen sollte. Wir setzen jeden davon um, an vielen Stellen geht unser Anspruch darüber hinaus. Und wir lassen uns dabei prüfen.

Unser Anspruch

Qualität beim Umzug ist kein Gefühl. Sie lässt sich an klaren Kriterien messen: an Genehmigungen, an Abläufen, an der Ausrüstung und daran, wie mit Ihnen gesprochen wird.

01

Geprüft

Wir arbeiten mit allen nötigen Erlaubnissen und lassen uns von den zuständigen Stellen regelmäßig kontrollieren.

02

Nachvollziehbar

Jede Leistung steht im Angebot, jeder Betrag ist erklärt. Was vereinbart ist, gilt.

03

Geplant

Wege, Maße und Parkflächen klären wir vorher. So entsteht am Umzugstag keine Hektik.

04

Sorgfältig

Verpackt, geschützt, gesichert. Mit Material und Technik, die wir regelmäßig prüfen.

Die Standards einer idealen Umzugsfirma

Achtzehn Punkte, an denen Sie jede Umzugsfirma messen können. Unter jedem Punkt steht, was wir zusätzlich tun.

Erlaubnis für den Güterkraftverkehr

Wer Umzugsgut gewerblich mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen befördert, braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie setzt fachliche Eignung, persönliche Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit voraus.
Bei uns: Zusätzlich EU-Lizenz für grenzüberschreitende Umzüge

Pflichtversicherung für Güterschäden

Jedes Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr muss eine Güterschaden-Haftpflichtversicherung nach § 7a GüKG unterhalten. Ohne sie darf kein Umzugsgut auf die Straße.
Bei uns: Zusatzversicherung für Wertgegenstände auf Wunsch

Besichtigung vor dem Angebot

Ein seriöser Preis setzt voraus, dass jemand den Umfang kennt. Eine gute Umzugsfirma besichtigt vor Ort oder per Video, bevor sie ein verbindliches Angebot macht.
Bei uns: Kostenlos und oft noch am selben Tag

Schriftliches Angebot mit Leistungsumfang

Das Angebot nennt jede Leistung, das Datum, beide Adressen und den Preis. Unklare Formulierungen wie „Kleinteile nach Aufwand“ haben darin nichts zu suchen.
Bei uns: Festpreis statt Stundenschätzung

Information über Haftung und Fristen

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei Vertragsschluss über die Haftungsregeln und die Fristen für Schadensmeldungen unterrichtet werden (§ 451g HGB).
Bei uns: Verständliches Merkblatt statt Kleingedrucktem

Arbeit nach anerkannter Norm

Die europäische Norm DIN EN 12522 beschreibt, wie Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen angeboten, vereinbart und durchgeführt werden, von der Besichtigung bis zur Übergabe.
Bei uns: DIN EN 14873 auch für die Einlagerung

Fest angestellte, geschulte Mitarbeiter

Umzüge verlangen Erfahrung, Kraft und Sorgfalt. Gute Betriebe beschäftigen ihre Leute fest, zahlen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn und melden sie ordnungsgemäß zur Sozialversicherung an.
Bei uns: Regelmäßige Schulungen in Hebetechnik und Ladungssicherung

Einsatzleitung vor Ort

Bei jedem Umzug gibt es eine verantwortliche Person, die den Ablauf kennt, Entscheidungen trifft und für Sie ansprechbar ist.
Bei uns: Gleicher Ansprechpartner von der Planung bis zur Übergabe

Ladungssicherung nach Stand der Technik

Umzugsgut muss so gesichert werden, dass es bei Bremsung und Kurvenfahrt nicht rutscht. Maßstab sind die Regeln der VDI-Richtlinie 2700.
Bei uns: Gurte, Sperrbalken und Zwischenwände bei jeder Fahrt

Geprüfte Fahrzeuge und Geräte

Fahrzeuge brauchen eine gültige Hauptuntersuchung. Ladebordwände, Möbellifte und Hebezeuge müssen regelmäßig von einer befähigten Person geprüft werden.
Bei uns: Abfahrtskontrolle vor jedem Einsatz

Lenk- und Ruhezeiten

Für Fahrer schwerer Fahrzeuge gelten Lenk- und Ruhezeiten, die digital aufgezeichnet werden. Wer sie umgeht, gefährdet Menschen und Umzugsgut.
Bei uns: Planung ohne Zeitdruck, auch bei Fernumzügen

Arbeitsschutz

Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Unterweisungen und rückenschonende Technik gehören zum Alltag. Die Regeln dafür setzt die Berufsgenossenschaft.
Bei uns: Treppenraupen und Tragegurte für schwere Lasten

Schutz von Gebäude und Inventar

Treppenhaus, Türrahmen, Böden und Aufzüge werden vor dem ersten Gang geschützt, Möbel in Decken oder Folie verpackt.
Bei uns: Ohne Aufpreis, an beiden Adressen

Fachgerechte Entsorgung

Was entsorgt wird, muss nach Kreislaufwirtschaftsgesetz getrennt und zu zugelassenen Annahmestellen gebracht werden.
Bei uns: Weitergabe gut erhaltener Möbel an gemeinnützige Stellen

Datenschutz

Akten, Ausweise und persönliche Unterlagen verlassen nie die Aufsicht des Teams. Kundendaten werden nach DSGVO verarbeitet und nicht weitergegeben.
Bei uns: Vertraulichkeitsvereinbarung für Praxen und Kanzleien

Erreichbarkeit und klare Abläufe

Kundinnen und Kunden müssen die Firma vor, während und nach dem Umzug erreichen können, mit Anschrift, Telefon und festen Ansprechpartnern.
Bei uns: Täglich von 8 bis 24 Uhr erreichbar

Übergabe und Reklamation

Am Ende steht ein gemeinsamer Rundgang. Mängel werden schriftlich festgehalten und zügig bearbeitet.
Bei uns: Rückmeldung auf jede Meldung innerhalb von 24 Stunden

Faire Bezahlung

Keine Vorkasse für den ganzen Umzug, keine Barzahlung unter Druck, keine Zurückhaltung von Möbeln als Druckmittel. Die Rechnung entspricht dem Angebot.
Bei uns: Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, Zahlung nach dem Umzug

Wer uns prüft

Kontrollen gehören zu unserem Alltag, und wir begrüßen sie. Über die Pflicht hinaus nutzen wir die Beratungs- und Prüfangebote der zuständigen Stellen aktiv, um besser zu werden.

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Straßen- und Betriebskontrollen im Güterkraftverkehr: Erlaubnis, Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung, Maut. In Baden-Württemberg ist die Außenstelle Stuttgart zuständig.

Bundesbehörde

Stadt Mannheim, Fachbereich Bürgerdienste

Erteilung und Überwachung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Dazu gehört die regelmäßige Prüfung von Zuverlässigkeit und finanzieller Leistungsfähigkeit.

Erlaubnisbehörde

Stadt Mannheim, Straßenverkehrsbehörde

Genehmigt jede Halteverbotszone als verkehrsrechtliche Anordnung und prüft Ort, Umfang und Zeitraum.

Verkehrsbehörde

IHK Rhein-Neckar

Fachkundeprüfung für die verantwortliche Person im Verkehrsgewerbe. Zuständige Stelle für die Ausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice.

Kammer

BG Verkehr

Die Berufsgenossenschaft für Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation überwacht den Arbeitsschutz, berät zur Prävention und besichtigt Betriebe.

Unfallversicherung

Hauptzollamt Karlsruhe, Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Kontrolliert Mindestlohn, Sozialversicherung und Arbeitszeitaufzeichnungen, auch direkt an Einsatzorten.

Zollverwaltung

Polizeipräsidium Mannheim

Verkehrskontrollen von Fahrzeugen, Gewicht und Ladungssicherung im Stadtgebiet und auf den Autobahnen der Region.

Polizei

Technische Prüforganisationen

Hauptuntersuchung der Fahrzeuge sowie wiederkehrende Prüfung von Ladebordwänden und Möbelliften durch Sachverständige und befähigte Personen.

Prüfstellen

Landesbeauftragter für den Datenschutz Baden-Württemberg

Aufsichtsbehörde für den Umgang mit personenbezogenen Daten, etwa bei Angeboten, Inventarlisten und Akten.

Datenschutzaufsicht

Erfahrung, die wir weitergeben

Wir sind nicht nur Umzugsunternehmen, sondern bringen unsere Praxis auch dort ein, wo Regeln für die Branche entstehen. Als sachkundiger Betrieb beteiligen wir uns an Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, an Fachgesprächen mit Behörden und Verbänden und an Anhörungen.

Unsere Themen sind der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor unseriösen Anbietern, verständliche Haftungsregeln, einfache und schnelle Verfahren für Halteverbotszonen in den Kommunen und faire Arbeitsbedingungen in der Branche.

So prüfen Sie jede Umzugsfirma

  1. Vollständiges Impressum mit Anschrift und Telefonnummer
  2. Besichtigung vor Ort oder per Video vor dem Angebot
  3. Schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Preis
  4. Hinweis auf Haftung und Fristen für Schadensmeldungen
  5. Keine Vorkasse für den gesamten Betrag
  6. Echte, nachvollziehbare Bewertungen mit Antworten

Fragen zur Qualität

Was Sie über Normen, Versicherung und seriöse Anbieter wissen sollten.

Woran erkenne ich eine seriöse Umzugsfirma?

An einer vollständigen Anschrift mit Telefonnummer, an einer Besichtigung vor dem Angebot, an einem schriftlichen Angebot mit klarem Leistungsumfang, an der Information über Haftung und Fristen und daran, dass nicht der ganze Betrag im Voraus verlangt wird.

Muss eine Umzugsfirma versichert sein?

Ja. Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr müssen eine Güterschaden-Haftpflichtversicherung unterhalten. Sie deckt die gesetzliche Haftung von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum.

Was regelt die Norm DIN EN 12522?

Sie beschreibt Anforderungen an Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen: wie besichtigt, angeboten und vereinbart wird und wie der Umzug selbst ablaufen soll. Die aktuelle Fassung von 2024 hat die früheren Teile 1 und 2 zusammengefasst.

Qualität, die Sie beim Umzug merken

Lernen Sie uns bei einer kostenlosen Besichtigung kennen, vor Ort oder per Video und gern schon heute.

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