Bei einem guten Umzug geht nichts kaputt. Trotzdem lohnt es sich zu wissen, wie die Haftung geregelt ist, und zwar vor dem Umzug, nicht danach. Wer die Regeln kennt, kann Angebote besser vergleichen und weiß im Ernstfall, was zu tun ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Umzüge sind im Handelsgesetzbuch geregelt (§§ 451 bis 451h HGB).
- Die Haftung beträgt 620 Euro je Kubikmeter benötigtem Laderaum.
- Erkennbare Schäden müssen spätestens am Tag nach der Ablieferung gemeldet werden, verdeckte innerhalb von 14 Tagen.
- Für Schmuck, Bargeld und wichtige Dokumente gelten Ausschlüsse. Diese Dinge transportieren Sie besser selbst.
Die rechtliche Grundlage
Wer eine Umzugsfirma beauftragt, schließt einen Umzugsvertrag. Er ist eine besondere Form des Frachtvertrags und im Handelsgesetzbuch in den §§ 451 bis 451h geregelt. Zum Umzug gehören dort ausdrücklich auch Ab- und Aufbau der Möbel sowie das Ver- und Entladen. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zählen auch weitere umzugsbezogene Leistungen wie das Verpacken und Kennzeichnen dazu.
Die Umzugsfirma haftet für Verlust und Beschädigung des Umzugsguts in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung. Sie muss Sie bei Vertragsschluss über die Haftungsregeln und die Fristen für eine Schadensmeldung unterrichten. Tut sie das nicht, kann sie sich auf einige Begrenzungen nicht berufen.
Wie hoch die Haftung ist
Nach § 451e HGB ist die Haftung auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird. Bei einem Umzug mit 25 Kubikmetern sind das bis zu 15.500 Euro für den gesamten Umzug. Ersetzt wird der Wert des beschädigten Gegenstands, nicht automatisch der Neupreis.
Für die meisten Haushalte reicht das. Wer Kunst, Antiquitäten, wertvolle Instrumente oder hochwertige Technik besitzt, sollte über eine Zusatzversicherung nachdenken. Wir vermitteln auf Wunsch eine Transportversicherung mit höherer Deckung und nehmen die Stücke dann in eine eigene Liste auf.
Wofür keine oder eingeschränkte Haftung gilt
Das Gesetz nennt Fälle, in denen die Umzugsfirma nicht oder nur eingeschränkt haftet. Dazu gehören unter anderem:
- Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere und Urkunden,
- ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch die Kundin oder den Kunden,
- Ver- und Entladen durch die Kundin oder den Kunden,
- Inhalt von Behältern, die nicht die Umzugsfirma gepackt hat,
- lebende Tiere und Pflanzen,
- Schäden durch die natürliche Beschaffenheit des Guts, etwa Bruch durch Materialermüdung.
Unser Rat: Packen Sie Schmuck, Bargeld, Ausweise, Verträge und Festplatten mit wichtigen Daten in eine Tasche, die Sie selbst transportieren.
Fristen für die Schadensmeldung
Hier liegt die häufigste Falle. Äußerlich erkennbare Schäden, etwa ein Kratzer auf dem Tisch oder ein eingedrückter Karton, müssen spätestens am Tag nach der Ablieferung gemeldet werden. Schäden, die erst beim Auspacken auffallen, müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung angezeigt werden. Wer die Fristen versäumt, verliert in der Regel seine Ansprüche.
So gehen Sie vor: Fotografieren Sie den Schaden, beschreiben Sie ihn kurz und schicken Sie die Meldung schriftlich, am besten per E-Mail. Bewahren Sie beschädigte Teile und die Verpackung auf, bis der Fall geklärt ist.
Wie Schäden gar nicht erst entstehen
Die meisten Schäden entstehen nicht im LKW, sondern an Türrahmen, Treppen und beim Stapeln. Darauf achten wir bei jedem Umzug:
- Möbel werden in Decken oder Folie verpackt, Ecken und Kanten zusätzlich geschützt.
- Geschirr, Gläser und Bilder kommen in Spezialkartons mit Polsterung.
- Schwere Kartons nach unten, leichte nach oben, nichts über 20 Kilogramm pro Karton.
- Im LKW wird jede Reihe mit Gurten gesichert.
- Türrahmen, Treppen und empfindliche Böden werden vor dem ersten Gang geschützt.
Am Ende jedes Umzugs gehen wir mit Ihnen durch die Räume und halten in einem kurzen Übergabeprotokoll fest, dass alles angekommen ist. Fällt dabei etwas auf, notieren wir es sofort. Sie müssen dann nicht selbst an Fristen denken.
Worauf Sie beim Angebot achten sollten
Ein seriöses Angebot nennt den Umfang der Leistungen, den Preis und die Haftung. Es enthält den Hinweis auf die Haftungsregeln und Fristen und kommt von einem Unternehmen mit Anschrift und Telefonnummer, das Sie erreichen können. Mehr dazu, was eine gute Umzugsfirma ausmacht, steht auf unserer Seite zur Qualität.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Umzugsfirma bei einem Schaden?
Nach § 451e HGB ist die Haftung auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der für die Erfüllung des Vertrags benötigt wird. Für besonders wertvolle Gegenstände kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein.
Bis wann muss ich einen Schaden melden?
Äußerlich erkennbare Schäden spätestens am Tag nach der Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare innerhalb von 14 Tagen. Am besten schriftlich, mit Fotos und einer Beschreibung.
Haftet die Umzugsfirma auch, wenn ich selbst gepackt habe?
Für Schäden am Inhalt von selbst gepackten Kartons haftet die Umzugsfirma nur eingeschränkt, weil sie die Verpackung nicht beeinflussen konnte. Für den Transport selbst und für Schäden an Möbeln, die sie trägt, haftet sie nach den üblichen Regeln.





